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Geschäftsstelle
Institut für Agrar- und Ernährungswissenschaften
Telefon: 0345 / 55 22 302
annett.weltrowski@landw.uni...
Karl-Freiherr-von-Fritsch-Str. 4
06120 Halle (Saale)
Anerkennung von Studienleistungen
Allgemeine Hinweise
Bitte unterscheiden Sie zwischen
- einer Anfrage zu Anerkennungsmöglichkeiten und
- dem eigentlichen Antrag auf Anerkennung
Eine Anfrage, z.B. zu generellen Voraussetzungen für eine Anerkennung eines namentlich konkret genannten Moduls, können Sie beispielsweise auch per Mail an das Prüfungsamt des Institutes, die Studiengangsverantwortlichen oder die Fachstudienberater für die betreffenden Studiengänge stellen. Die Anfrage sollte schon möglichst konkret sein (siehe Abschnitt "Mindestinhalt eines Antrags auf Anerkennung"), damit eine umfassende und schnelle Beantwortung möglich ist.
Der eigentliche Antrag auf Anerkennung ist erst nach erbrachter Modulleistung schriftlich an das Prüfungsamt des Institutes für Agrar- und Ernährungswissenschaften zu stellen und muss nachfolgende Mindestanforderungen und Nachweise beinhalten. Ansonsten ist eine Bearbeitung nicht möglich bzw. verzögert sich nur unnötig.
Es ist außerdem immer eine Einzelfallprüfung vorzunehmen, d.h. Sammelanträge mit mehreren Antragstellern sind nicht erlaubt.
Mindestinhalt eines Antrags auf Anerkennung
Der Antrag auf Anerkennung schon erbrachter Studienleistungen kann formlos gestellt werden. Er sollte jedoch mindestens folgende Informationen enthalten:
- Name und Vorname des Antragstellers sowie Matrikelnummer (wenn schon an der Universität Halle immatrikuliert)
- Korrespondenzadresse (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort, E-Mail)
- Datum der Antragstellung
- Studiengang und Fachsemester, in welchem der Antragsteller studiert oder studieren will
- Studiengang, aus dem die anzuerkennende Studienleistung stammt
- genaue Bezeichnung der schon erbrachten Studienleistungen (vollständiger Name der Studienleistungen oder Studienteilleistungen bzw. des Moduls)
- offizieller Name des Äquivalenzmoduls in dem Studiengang, für den die Anerkennung erfolgen soll
- Unterschrift
Beizubringende Nachweise
Dem Antrag sind zwingend beizulegen:
- Nachweis der erbrachten Leistung, einschließlich Note (offizielle Bescheinigung des Prüfungsamtes) und
- Angaben aus offiziellen Quellen (Modulhandbuch, StPO o.ä.) zu den konkreten Lehrinhalten und dem Lehrumfang (Anzahl SWS) des Moduls/Faches, welches anerkannt werden soll
Nur so ist die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Gleichwertigkeit von Studienleistungen möglich.
Gesetzliche Vorschriften
Die gesetzlichen Grundlagen für die Anerkennung von Studienleistungen sind fixiert:
- in den Allgemeinen Bestimmungen zur Studien- und Prüfungsordnung und in den spezfischen Studien- und Prüfungsordnungen Ihres Studienganges (diese finden Sie z.B. auf den Internetseiten des Prüfungsamtes NF III).
- Des Weiteren kann der jeweils zuständige Studien- und Prüfungsausschuss spezifische Regelungen zur Anerkennung von einzelnen Studienleistungen treffen.