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Anerkennung externer Module
Allgemeine Hinweise
Bitte unterscheiden Sie zwischen
- einer Anfrage zu Anerkennungsmöglichkeiten und
- dem eigentlichen Antrag auf Anerkennung.
Eine Anfrage zu den Voraussetzungen für die Anerkennung eines konkret genannten Moduls können Sie per E-Mail an das Prüfungsamt oder die Fachstudienberatung Ihres Studiengangs stellen. Die Anfrage sollte möglichst konkret sein, damit eine umfassende und schnelle Beantwortung möglich ist.
Der eigentliche Antrag auf Anerkennung ist mit diesem Formular schriftlich an das Prüfungsamt zu stellen und kann erst gestellt werden, nachdem das Modul abgeschlossen ist. Ansonsten ist eine Bearbeitung nicht möglich bzw. verzögert sich unnötig.
Da immer eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden muss, sind Sammelanträge nicht möglich.
Einzureichende Nachweise
Dem Antrag sind zwingend beizulegen:
- Nachweis der erbrachten Leistung, einschließlich Note (offizielle Bescheinigung des Prüfungsamtes) und
- Angaben aus offiziellen Quellen (Modulhandbuch, StPO o.ä.) zu den konkreten Lehrinhalten und dem Lehrumfang (Anzahl SWS, Anzahl ECTS) des Moduls, das anerkannt werden soll.
Nur so ist die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Gleichwertigkeit von erbrachten Leistungen möglich.
Gesetzliche Vorschriften
Die gesetzlichen Grundlagen für die Anerkennung von außerhalb des Studiengangs erbrachten Leistungen sind fixiert in den Allgemeinen Bestimmungen zur Studien- und Prüfungsordnung und in den spezifischen Studien- und Prüfungsordnungen Ihres Studiengangs. Diese finden Sie auf den Internetseiten des Prüfungsamts.
Zudem kann der jeweils zuständige Studien- und Prüfungsausschuss spezifische Regelungen zur Anerkennung von einzelnen Modulen treffen.